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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SOFA GmbH Marburg
§1 Geltungsbereich
Lieferung und Versand von Software (im Folgenden Programme genannt) der SOFA GmbH erfolgen ausschließlich zu den Verkaufs- und Lieferbedingungen der SOFA GmbH. Einkaufsbedingungen anderer sind ausgeschlossen.
§2 Gewährleistung und Haftung
Programme und Daten werden auf Datenträgern oder per e-Mail ausgeliefert. Die SOFA GmbH gewährleistet, dass der Datenträger (Diskette/CD) zum Zeitpunkt der Lieferung durch die SOFA GmbH keine Material- oder Fabrikationsfehler aufweist.
Die SOFA GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Programme den Anforderungen des Erwerbers entsprechen und dass sie mit der von ihm gewählten Kombination von Programmen und Geräten nutzbar sind.
Sind die Programme mangelhaft, d.h. weichen die beobachteten Daten von den laut Handbuch vertraglich vorausgesetzten Daten ab und wird dadurch die Tauglichkeit der Programme nicht unerheblich vermindert, so ist der SOFA GmbH zunächst die Möglichkeit zu gewähren, nach ihrer Wahl Ersatz zu liefern oder einen Nachbesserungsversuch zu unternehmen. Läßt die SOFA GmbH eine ihr gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, so hat der Abnehmer nach seiner Wahl ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf angemessene Herabsetzung des Preises. Schadenersatzansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, insbesondere Folgeschäden durch Programmausfall oder Programmfehler, sind ausgeschlossen, soweit nicht auf Seiten der SOFA GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt bzw. soweit der Schaden nicht auf das Fehlen zugesicherter Programmeigenschaften zurückzuführen ist. Die laut Handbuch vertraglich zugesicherten Eigenschaften gelten nicht als zugesichert, es sei denn, dies wäre ausdrücklich vereinbart.
Jegliche Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die durch Bedienungsfehler oder von der SOFA GmbH nicht autorisierte Programmänderungen eintreten.
Mängel sind der SOFA GmbH unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit - schriftlich mitzuteilen.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Programme an den Abnehmer. Sie endet 6 Monate nach der Auslieferung.
§3 Verwendung der Programme
Programme und Dokumentation sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung ohne schriftliche Genehmigung der SOFA GmbH ist nicht gestattet. Entwicklerversionen dürfen nur zur Entwicklung, nicht zum Verkauf benutzt werden. Jeden ihr bekannt werdenden Verstoß wird die SOFA GmbH auf dem Rechtsweg verfolgen und ahnden lassen.
Gegen Entrichtung des Rechnungsbetrages gewährt die SOFA GmbH unbefristet das Recht, die Programme zu einer Zeit auf einem Rechner zu benutzen. Die Nutzungslizenz kann bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages widerrufen werden. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleibt die gelieferte Ware Eigentum der SOFA GmbH. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsbetrieb berechtigt.
§4 Lieferzeit
Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Soweit im Einzelfall die Lieferzeit kalendertagsmäßig festgelegt wurde, handelt es sich nicht um ein Fixgeschäft, es sei denn, ein solches wäre ausdrücklich vereinbart worden.
§5 Lieferumfang
Die Lieferung der Programme umfaßt nur die Übersendung der Programme auf Datenträger oder per e-Mail. Sollte im Einzelfall die Installation von Programmen und die Anleitung von Bedienungspersonal vereinbart werden, werden diese zusätzlichen Leistungen nach vorheriger Absprache gesondert in Rechnung gestellt.
§6 Preis und Zahlung
Aufträge und Programmlieferungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.
Die in der Preisliste angegebenen Preise für einzelne Teile der Programmpakete sowie Honorare und Nebenkosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Eventuell anfallende Reisekosten werden angelehnt an die Tarife der Bundesbahn gesondert in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse fällig. Ein Skontoabzug wird nicht eingeräumt. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 5 % p.a. berechnet, wobei sich die SOFA GmbH den Nachweis und die Berechnung eines höheren Verzugsschadens vorbehält.
Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Abnehmer nicht zu, es sei denn, das Bestehen der Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§7 Sonstiges
Erfüllungsort ist Marburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Marburg. Anzuwenden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglichen Willen der Parteien wirtschaftlich soweit wie möglich gleichwertig sind.
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